Eine Patientenverfügung wird dann notwendig, wenn man im Falle eines Notfalls nicht mehr selbst bewusst Entscheidungen für notwendige medizinische Eingriffe treffen kann. Mittels einer Patientenverfügung sichern sie sich damit in erster Linie selbst ab, dass sie nach ihrem Willen, ihren Wünschen und Vorstellungen behandelt werden, lebenserhaltende und verlängernde Maßnahmen eingesetzt oder eben nicht eingesetzt werden. Außerdem geben sie mit einer Patientenverfügung ihren Verwandten Handlungssicherheit bei einem Unfall in ihrem Interesse zu entscheiden und auch die Ärzte und das Pflegepersonal befindet sich auf der sicheren Seite. Nur mit einer Patientenverfügung kann man sicher sein, dass Behandlungen und gewünschte Nichtbehandlungen nach dem persönlichen Willen und Wunsch des Betroffenen umgesetzt werden können.
Offene Kommunikation
Doch was nützt eine solche Patientenverfügung, wenn sie unwissentlich von anderen im Schrank verstaubt, während man selbst in der Notaufnahme liegt und kein Mucks mehr von sich geben kann? Deswegen ist es nicht nur wichtig sich Gedanken über den eigenen Notfall zu machen und Behandlungsoptionen durch eine Patientenverfügung festzuhalten. Es ist darüber hinaus auch wichtig, dass Verwandte, Freunde und Bekannte über die Existenz dieser wissen. Es darf kein Geheimnis bleiben, dass eine Patientenverfügung existiert. Denn dann nützt sie im Fall der Fälle auch nichts.
Nur wer Bescheid weiß, kann handeln
Gerade wenn es um Behandlung und Nichtbehandlung bei lebenserhaltenden und lebensverlängernden Maßnahmen geht, ist es immer von Vorteil, wenn man sich mit seinen nahestehenden Freunden und verwandten über seine eigenen Bedürfnisse und Wünsche austauscht. Natürlich kann man im Stillen und Reinen mit sich selbst eine Patientenverfügung verfassen. Doch in der offenen Kommunikation mit jenen Personen, die im Falle eines Unfalls benachrichtig werden, ist es dennoch taktvoller, wenn diese über die eigenen Entscheidungen im Vorfeld bereits Bescheid wissen. Es ist auch immer hilfreich, wenn diese Personen wissen, wo die Patientenverfügung im Notfall zu finden ist. Denn verschlossen im Schrank zum Einstauben und Vergammeln ist sie nicht zu gebrauchen. Gerade wenn die Verantwortung zu potentiellen Behandlungen in die Hände Dritter fällt ist eine solche Patientenverfügung notwendig. Denn selbst wenn man im Vorfeld mit seinen nahen Verwandten über seine persönlichen Wünsche gesprochen und diese offen kommuniziert hat, so sind den Ärzten und Krankenpflegern dennoch die Hände gebunden, können sie diese Wünsche nicht auf Papier nachlesen. Dann nämlich gilt bei ihnen ihr hippokratischer Eid und das bedeutet sie mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Mitteln am Leben zu erhalten. Das ist ihre Pflicht als Arzt bzw. Ärztin. Eine Patientenverfügung nimmt den behandelnden Ärzten die Verantwortung über lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen zu entscheiden, gerade dann wenn mit diesen eine Beeinträchtigung der Allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
Die Bundesnotarkammer
Wer sich nicht traut mit seinen Verwandten und Freunden über seine Wünsche in Notfall zu sprechen, der hat auch andere Möglichkeiten sicherzustellen, dass sein Wille berücksichtigt wird. Der sicherste Weg ist über die Bundesnotarkammer. Hier existiert ein Register, in das man das Bestehen seiner Patientenverfügung eintragen lassen kann. Die Patientenverfügung online erstellen ist in diesem Fall am einfachsten.
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